Was ändert sich bei einer Heirat in rechtlicher Hinsicht?
Was ändert sich bei einer Heirat in rechtlicher Hinsicht?
Aus aktuellem Anlass (die Autorin hat selbst vor kurzem geheiratet) widmen wir uns dem Thema, was sich rechtlich bei einer Heirat alles ändert. Eine Heirat hat nicht nur persönliche sondern auch finanzielle Folgen.
1. Der Name
Mit dem neuen Gesetz (in Kraft seit 1.1.2013) behalten die Eheleute jeweils ihren bisherigen Familiennamen. Sie können sich aber für einen gemeinsamen Namen entscheiden und den Namen des Ehepartners annehmen. Bei einer Scheidung besteht die Möglichkeit, seinen Ledignamen wieder anzunehmen. Sofern die Eheleute ihren jeweiligen Familiennamen behalten, muss bei der Heirat ein Familienname für die (zukünftigen) Kinder bestimmt werden.
2. Bürgerrecht
Heute hat die Eheschliessung keine Auswirkungen mehr auf das Schweizer Bürgerrecht sowie das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde. Die Eheleute behalten nach der Heirat ihre Nationalität. Eine Schweizerin, die einen Schweizer heiratet, behält ihr bisheriges Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
3. Gemeinsame Steuern
Das Einkommen und das Vermögen der Ehefrau und des Ehemannes werden zusammengezählt und müssen in einer gemeinsamen Steuererklärung deklariert werden. Das Paar wird nicht erst ab dem Zeitpunkt der Heirat, sondern während des ganzen Steuerjahres gemeinsam besteuert. Haben die Eheleute beispielsweise im August 2021 geheiratet, werden sie für das ganze Jahr 2021 gemeinsam veranlagt.
4. Erbschaft
Sofern die Ehegatten kein Testament oder einen Ehe-/Erbvertrag gemacht haben, gilt beim Tod eines Ehepartners das gesetzliche Erbrecht. Von Gesetz wegen ist der Ehepartner zwingend immer erbberechtigt. Dieser Erbanspruch ist teilweise sogar pflichtteilsgeschützt, das heisst, man kann den Pflichtteil auch durch eine testamentarische Anordnung nicht wegbedingen.
5. Auskunftspflicht
Die Eheleute müssen sich gegenseitig über Gehalt, Schulden und Vermögen Auskunft geben. Das rät die Autorin im übrigen generell in einer Partnerschaft, dass man sich gegenseitig auf dem Laufenden hält, um böse Überraschungen zu vermeiden.
6. Kinder
Wenn ein Kind zur Welt kommt, gilt der Ehemann der Mutter als Vater, ausser es wird das Gegenteil bewiesen. Die Eltern haben auch automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das Kind.
7. Familienwohnung
Verheiratete können den Mietvertrag ihrer Wohnung nur noch kündigen, nachdem sie das Einverständnis des Ehepartners eingeholt haben – selbst wenn der eine Ehegatte den Mietvertrag alleine unterschrieben hat. Auch wenn die Eheleute zusammen in einem Eigenheim leben, das einer Person allein gehört, kann das Haus nicht ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten verkauft werden.
8. Beistand und Unterstützung
Die Ehepartner müssen sich gegenseitig beistehen und einander unterstützen. Wenn man verheiratet ist, muss die Ehefrau den Ehemann und der Ehemann die Ehefrau moralisch und finanziell unterstützen, sofern dies notwendig ist.
9. Auflösung der Ehe
Die Ehe wird durch Tod oder Scheidung aufgelöst.
10. Güterstände
Sofern man bei der Heirat nichts anderes regelt, gilt von Gesetz wegen die Errungenschaftsbeteiligung als gesetzlicher Güterstand. Vertraglich kann man aber auch eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung vereinbaren. Hier empfiehlt es sich im Vorfeld bei einer Fachperson genau zu erkundigen, was für die zukünftigen Eheleute Sinn macht.
Kontakt: Marie-Caroline Messerli – Furer und Partner Rechtsanwälte (furerpartner.ch)