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Endlich Ruhe(stand)

Endlich Ruhe(stand)

03
Nov, 2021

Die (Früh-)Pensionierung will gut geplant und eingeleitet sein, damit man den Schritt in die neue Lebensphase möglichst sorgenfrei begehen kann. Auf was ist zu achten und wann sollte man es angehen?

Grundsätzliches
Es gibt kaum ein Thema, das politisch derart umstritten ist, wie das Rentenalter und die Rentenhöhe. Derzeit beträgt das ordentliche Rentenalter für Frauen 64 Jahre, für Männer 65 Jahre. Aber: es gab und gibt immer wieder Forderungen nach Erhöhung der Rentenalters, so sieht auch die neue AHV Vorlage des Bundesrates (AHV 21, vgl. hier https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html) eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen vor.


Korrektes Vorgehen

In der Regel wird das Arbeitsverhältnis auf das Ende des Monats beendet, in welchem das Rentenalter erreicht wird. Besteht eine vertragliche Vereinbarung, wie beispielsweise in Art. 9 des Gesamtarbeitsvertrags für die Drogeriebranche, dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch auf diesen Zeitpunkt hin. Ohne eine solche Bestimmung ist eine Kündigung nötig. Damit die AHV-Rente rechtzeitig im Monat nach Erreichen des AHV-Alters fliesst, ist eine frühzeitige Anmeldung bei der Ausgleichskasse (drei bis vier Monate vorher) nötig. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d Für die Pensionskassenrenten finden sich die Regeln zur Anmeldefrist etc. in den Pensionskassenreglementen.

Weiterarbeiten möglich
Wird über das ordentliche Rentenalter hinaus gearbeitet, sind weiterhin Beiträge an die AHV, die Invalidenversicherung (IV) und gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) geschuldet, wobei es einen Freibetrag von monatlich CHF 1’400.00 bzw. jährlich CHF 16’800.00 gibt. An die Arbeitslosenversicherung sind keine Beiträge mehr zu entrichten.

Vorbereitung auf die (Früh) Pensionierung

Es ist sinnvoll, im Vorfeld eine verbindliche Berechnung vornehmen zu lassen, wie die finanzielle Situation nach der (Früh-)Pensionierung ausschaut (für AHV und eine allfällige Rente der Pensionskasse) und sich beraten zu lassen (Frühpensionierung, Kapitalbezug versus Rente, etc.). Spezielle Kurse zur Pensionierung (beispielsweise von Pro Senectute) helfen dabei, sich gesamthaft mit dem neuen Lebensabschnitt anzufreunden und neue Pläne zu verfolgen.

Unfallversicherung Bei Aufgabe der Arbeitstätigkeit fällt der Unfallversicherungsschutz dahin und muss neu abgeschlossen werden. Dies ist grundsätzlich kein Problem. Zu beachten gilt aber: Im Alter ist der Abschluss von Zusatzversicherungen oft mit grossen Hürden (Gesundheitsprüfung) verbunden. Sinnvollerweise überlegt man sich schon früher, eine Zusatzversicherung abzuschliessen.

Kontakt: Regula Steinemann – Furer und Partner Rechtsanwälte (furerpartner.ch)