Rechtsgebiete
Tätigkeitsgebiete
- Arbeitsrecht
- Beurkundungsrecht
- Ehe- und Konkubinatsrecht
- Erbrecht und Nachlassrecht
- Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
- Kunstrecht
- Mediation
- Mietrecht
- Notariat
- Scheidungen
- Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Stiftungen und Verbände
- Strafrecht (Erwachsenen- und Jugendstrafrecht)
- Vereinsrecht
- Versicherungs- und Haftpflichtrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungs- und Gemeinderecht
Arbeitsrecht
inklusive GAV und Sozialpläne.
- Auf dem Gebiet der Gesamtarbeitsverträge und des Sozialversicherungsrechts haben wir 25 Jahre Erfahrung. Als Verhandlungsteilnehmer und Leiter bei GAV-Verhandlungen sind wir in der Lage, sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmende kompetent zu beraten. Bei Konflikten beurteilen wir die Chancen und Risiken eines Verhandlungsergebnisses und helfen einen Konsens zu finden.
- Wenn nötig – aber nur als letzte Massnahme – führen wir auch arbeitsrechtliche Prozesse. Erfahrung besitzen wir zusätzlich im Bereiche von Kadermitarbeitern inklusive Management.
Beurkundungsrecht
Ehe- und Konkubinatsrecht
vgl. auch Scheidungen.
- Die gesellschaftlichen Strukturen befinden sich im Wandel. Die Ehe ist nicht mehr die einzig anerkannte Form des Zusammenlebens. Eine sinnvolle vertragliche Regelung über die Rechte und Pflichten ist angezeigt.
- Viele Paare gehen die Ehe ein, ohne sich über ihre vermögensrechtliche Situation Gedanken zu machen. Künftige Probleme lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig ein Ehevertrag, kombiniert mit erbrechtlichen Regelungen, abgeschlossen wird.
- Internationale Konstellationen bieten besondere Herausforderungen, welche mit einer vorausschauenden Haltung sinnvollen Lösungen zugeführt werden können. Dafür braucht es Spezialistenwissen, über welches wir verfügen.
- Im Einzelnen:
- Eheverträge (Beratung, Ausarbeitung und Beurkundung)
- Beratung in güterrechtlichen Fragen
- Konkubinatsverträge
Erbrecht und Nachlassrecht
- Erbrechtliche Beratungen setzen ein besonders enges Vertrauensverhältnis mit dem Klienten voraus, weil er/sie oft über Dinge sprechen will, die man mit niemandem so besprechen kann. Im Gegensatz zu Banken, Vermögenszentren und anderen Anbietern dieser Dienstleistung setzen wir auf unsere persönliche Erfahrung und die grosse Unabhängigkeit.
- Sie kann beinhalten:
- Allgemeine Beratung
- Nachlassplanungen und –abwicklungen (national und international)
- Testamente, Ehe- und Erbverträge (Beratung, Ausarbeitung und Beurkundung)
- Willensvollstreckungen
- Erbteilungen
- Führung von Erbrechtsprozessen
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
- Allgemeine Beratung
- Gründung von Gesellschaften
- Gründungen von der Einzelunternehmung bis zur Holding, AG, GmbH, von der gemeinnützigen bis zur Unternehmensstiftung
- GV-Protokolle: von der Fusion bis zur Abspaltung, alle relevanten Beschlüsse
- Beratung von Unternehmen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum D – F – CH
- Beratung betreffend Geschäftsnachfolge
- Aktionärsbindungs- und Gesellschaftsverträge
- Insolvenz- und Konkursrecht (vgl. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht)
Kunstrecht
- Kunstrecht ist kein selbstständiges und eigenes Rechtsgebiet. Die Erfahrung aus den vertretenen Stiftungen und Verbänden bilden den Hintergrund unserer Sach- und Rechtskompetenz.
- Wir spezialisieren uns auf Verträge zwischen Galerie und Künstler, beraten bei allen Problemstellungen der Galerien und des Kunsthandels, besitzen Kompetenzen bei Fragen des Folgerechts und verfügen über ein breites Netzwerk in Verbänden, Museen, Auktionshäusern, Galerien und der Wissenschaft.
- Dank den Kenntnissen der Abläufe im gesamten Kunsthandel helfen wir bei allen sich stellenden Fragen und beim Verkauf von Kunstwerken. Wir haben auch schon mehrere Künstlerinnen und Künstler beraten, Stiftungen gegründet und Nachlässe organisiert.
Mediation
- Bei Konflikten hat sich als Alternative zu einem Gang zum Richter die Mediation bewährt. Wir verfügen über entsprechende Erfahrung in diesem Bereich, mit welcher wir unseren Klienten auf Wunsch unterstützen.
- Im Einzelnen:
- Erarbeitung einer Lösung mit den betroffenen Parteien im Streitfall, ohne Einschaltung des Gerichts
- Entwicklung einer rechtsverbindlichen Lösung
Mietrecht
Für Sie als Vermieter wie auch als Mieter können sich rechtliche Fragen stellen, sei dies im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages, bei Schadenfällen oder im Zusammenhang mit einer Kündigung. Wir helfen ihnen diese zu klären.
Notariat
Unser Notar Rainer L. Fringeli kümmert sich in unserer Kanzlei um Ihre notariellen Angelegenheiten.
Scheidungen
- Scheidungskonventionen ausarbeiten
- Scheidungen sind oft schmerzhafte und einschneidende Momente in einem Lebenslauf. Unser Ziel ist es, mitfühlend, aber zielorientiert die richtigen Entscheidungen für unsere Mandanten zu treffen. Es werden solche Lösungen bevorzugt, die es ermöglichen, dass sich die Paare auch nach der Scheidung mit Würde und ohne schlechte Gefühle begegnen können.
-
Vertretung bei Eheschutzverfahren und Scheidungsprozesses vor Gericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
- Beratung in Überschuldungssituationen
- Durchsetzung von Forderungen auf dem Weg der Zwangsvollstreckung
Sozialversicherungsrecht
- Allgemeine Beratung
- Vertretung im Prozess
Stiftungen und Verbände
In der Schweiz gibt es über 12‘500 gemeinnützige Stiftungen. Der Kanton Basel-Stadt weist die höchste Dichte an Stiftungen auf. Es gibt immer mehr Menschen, die stiften wollen. Aber auch die Anforderungen an die Gründung einer Stiftung steigen massiv. Damit der Stifterwille gut zum Ausdruck kommt, braucht es juristische inhaltliche und organisatorische Erfahrung im Führen von Stiftungen. In unserer Kanzlei ist nicht nur der Verein Stiftungsstadt Baseldomiziliert (Initiator des Basler Stiftungstags), sondern verschiedenartige grosse (Stiftung Angestellte Schweiz) und kleine (Stiftung Im Obersteg) Stiftungen. Neben dem notariellen Service ist es vor allem die inhaltliche Entwicklung und Umsetzung des Stifterwillens, die – übrigens wie bei der Errichtung eines Testaments – Weitblick, Vorstellungsvermögen und Kreativität erfordern.
Strafrecht (Erwachsenen- und Jugendstrafrecht)
- Allgemeine Beratung
- Vertretung von Angeklagten in Strafprozessen
- Vertretung von Opfern im Strafverfahren
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht ist in der Schweiz flexibel ausgestaltet und erlaubt es natürlichen und juristischen Personen sich zusammen zu schliessen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Vereinsrechtliche Fragen und auch Streitigkeiten treten relativ häufig auf. Etwa wenn Vereinsversammlungen an formellen juristischen Mängeln leiden, so dass diese leicht durch unzufriedene Mitglieder angreifbar werden. Eine ausgewiesene rechtliche Beratung und Unterstützung in vereinsrechtlichen Fragen kann Schaden verhindern helfen, so etwa
- die rechtliche Prüfung von Statuten
- die Unterstützung beim Vorbereiten von Mitgliederversammlungen
- die Prüfung vereinsinterner Verfahren (z.B. Ausschluss eines Mitgliedes) oder
- die Hilfe zur Erreichung der Steuerbefreiung Ihres Vereins
Versicherungs- und Haftpflichtrecht
- Allgemeine Beratung
- Vertretung im Prozess
Vertragsrecht
- Die besten Verträge sind diejenigen, die es zwar gibt, aber nie konsultiert werden. Das ist eine alte Weisheit.
- Gute Verträge beinhalten zwei Elemente: Das rechtlich Technische (fachlicher Teil) und das kreative Element. Da Verträge auf die Zukunft gerichtet sind, braucht es eine Vorstellung darüber, was in der Zukunft geschehen und welche Problemkreise akut werden könnten.
- Oft steht der Laie vor einem unüberwindbaren Berg. Der Anwalt kann die Probleme analysieren, in Teilbereiche strukturieren und so jedes einzelne Problem sachlich richtig angehen und in die entsprechende Form kleiden. Oder es geschieht das Gegenteil: Der Laie betrachtet den Sachverhalt als einfach, der sich aber bei genauem Hinsehen als komplex erweist.
- Eine gute Beratung hilft, Kosten zu sparen und gibt persönliche Sicherheit. Man hat unternommen, was möglich war. Wir begleiten Sie mit unserer Erfahrung.
- Im Einzelnen:
- Allgemeine Beratung
- Verfassen von Verträgen, insbesondere in den Gebieten Kauf-, Miet-, Arbeits-, Auftrags- und Werkvertragsrecht
- Aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, einschliesslich Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen
Verwaltungs- und Gemeinderecht
inklusive Gemeindefusionen.
- Beratung von öffentlichen Verwaltungen und Gemeinden
- Allgemeine Beratung über die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung
- Vertretung bei Behörden
inklusive GAV und Sozialpläne.
- Auf dem Gebiet der Gesamtarbeitsverträge und des Sozialversicherungsrechts haben wir 25 Jahre Erfahrung. Als Verhandlungsteilnehmer und Leiter bei GAV-Verhandlungen sind wir in der Lage, sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmende kompetent zu beraten. Bei Konflikten beurteilen wir die Chancen und Risiken eines Verhandlungsergebnisses und helfen einen Konsens zu finden.
- Wenn nötig – aber nur als letzte Massnahme – führen wir auch arbeitsrechtliche Prozesse. Erfahrung besitzen wir zusätzlich im Bereiche von Kadermitarbeitern inklusive Management.
inklusive deutsches Notariat und Notariat für angelsächsische Länder (GB / USA)
vgl. auch Scheidungen.
- Die gesellschaftlichen Strukturen befinden sich im Wandel. Die Ehe ist nicht mehr die einzig anerkannte Form des Zusammenlebens. Eine sinnvolle vertragliche Regelung über die Rechte und Pflichten ist angezeigt.
- Viele Paare gehen die Ehe ein, ohne sich über ihre vermögensrechtliche Situation Gedanken zu machen. Künftige Probleme lassen sich vermeiden, wenn rechtzeitig ein Ehevertrag, kombiniert mit erbrechtlichen Regelungen, abgeschlossen wird.
- Internationale Konstellationen bieten besondere Herausforderungen, welche mit einer vorausschauenden Haltung sinnvollen Lösungen zugeführt werden können. Dafür braucht es Spezialistenwissen, über welches wir verfügen.
- Im Einzelnen:
- Eheverträge (Beratung, Ausarbeitung und Beurkundung)
- Beratung in güterrechtlichen Fragen
- Konkubinatsverträge
- Erbrechtliche Beratungen setzen ein besonders enges Vertrauensverhältnis mit dem Klienten voraus, weil er/sie oft über Dinge sprechen will, die man mit niemandem so besprechen kann. Im Gegensatz zu Banken, Vermögenszentren und anderen Anbietern dieser Dienstleistung setzen wir auf unsere persönliche Erfahrung und die grosse Unabhängigkeit.
- Sie kann beinhalten:
- Allgemeine Beratung
- Nachlassplanungen und –abwicklungen (national und international)
- Testamente, Ehe- und Erbverträge (Beratung, Ausarbeitung und Beurkundung)
- Willensvollstreckungen
- Erbteilungen
- Führung von Erbrechtsprozessen
- Allgemeine Beratung
- Gründung von Gesellschaften
- Gründungen von der Einzelunternehmung bis zur Holding, AG, GmbH, von der gemeinnützigen bis zur Unternehmensstiftung
- GV-Protokolle: von der Fusion bis zur Abspaltung, alle relevanten Beschlüsse
- Beratung von Unternehmen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum D – F – CH
- Beratung betreffend Geschäftsnachfolge
- Aktionärsbindungs- und Gesellschaftsverträge
- Insolvenz- und Konkursrecht (vgl. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht)
- Kunstrecht ist kein selbstständiges und eigenes Rechtsgebiet. Die Erfahrung aus den vertretenen Stiftungen und Verbänden bilden den Hintergrund unserer Sach- und Rechtskompetenz.
- Wir spezialisieren uns auf Verträge zwischen Galerie und Künstler, beraten bei allen Problemstellungen der Galerien und des Kunsthandels, besitzen Kompetenzen bei Fragen des Folgerechts und verfügen über ein breites Netzwerk in Verbänden, Museen, Auktionshäusern, Galerien und der Wissenschaft.
- Dank den Kenntnissen der Abläufe im gesamten Kunsthandel helfen wir bei allen sich stellenden Fragen und beim Verkauf von Kunstwerken. Wir haben auch schon mehrere Künstlerinnen und Künstler beraten, Stiftungen gegründet und Nachlässe organisiert.
- Bei Konflikten hat sich als Alternative zu einem Gang zum Richter die Mediation bewährt. Wir verfügen über entsprechende Erfahrung in diesem Bereich, mit welcher wir unseren Klienten auf Wunsch unterstützen.
- Im Einzelnen:
- Erarbeitung einer Lösung mit den betroffenen Parteien im Streitfall, ohne Einschaltung des Gerichts
- Entwicklung einer rechtsverbindlichen Lösung
Für Sie als Vermieter wie auch als Mieter können sich rechtliche Fragen stellen, sei dies im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages, bei Schadenfällen oder im Zusammenhang mit einer Kündigung. Wir helfen ihnen diese zu klären.
Unser Notar Rainer L. Fringeli kümmert sich in unserer Kanzlei um Ihre notariellen Angelegenheiten.
- Scheidungskonventionen ausarbeiten
- Scheidungen sind oft schmerzhafte und einschneidende Momente in einem Lebenslauf. Unser Ziel ist es, mitfühlend, aber zielorientiert die richtigen Entscheidungen für unsere Mandanten zu treffen. Es werden solche Lösungen bevorzugt, die es ermöglichen, dass sich die Paare auch nach der Scheidung mit Würde und ohne schlechte Gefühle begegnen können.
-
Vertretung bei Eheschutzverfahren und Scheidungsprozesses vor Gericht
- Beratung in Überschuldungssituationen
- Durchsetzung von Forderungen auf dem Weg der Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Beratung
- Vertretung im Prozess
In der Schweiz gibt es über 12‘500 gemeinnützige Stiftungen. Der Kanton Basel-Stadt weist die höchste Dichte an Stiftungen auf. Es gibt immer mehr Menschen, die stiften wollen. Aber auch die Anforderungen an die Gründung einer Stiftung steigen massiv. Damit der Stifterwille gut zum Ausdruck kommt, braucht es juristische inhaltliche und organisatorische Erfahrung im Führen von Stiftungen. In unserer Kanzlei ist nicht nur der Verein Stiftungsstadt Baseldomiziliert (Initiator des Basler Stiftungstags), sondern verschiedenartige grosse (Stiftung Angestellte Schweiz) und kleine (Stiftung Im Obersteg) Stiftungen. Neben dem notariellen Service ist es vor allem die inhaltliche Entwicklung und Umsetzung des Stifterwillens, die – übrigens wie bei der Errichtung eines Testaments – Weitblick, Vorstellungsvermögen und Kreativität erfordern.
- Allgemeine Beratung
- Vertretung von Angeklagten in Strafprozessen
- Vertretung von Opfern im Strafverfahren
Arbeitsrecht
Ausländerrecht
Bankenrecht
Bau- und Planungsrecht
Beurkundungsrecht
Ehe- und Konkubinatsrecht
Erbrecht und Nachlassrecht
Europarecht
Gemeinderecht
Gesellschaftsrecht und Handelsrecht
Internationales Privatrecht / Zivilprozessrecht
Kunstrecht
Mediation
Mietrecht
Notariat
Personenrecht
Scheidungen
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Sozialversicherungsrecht
Stiftungen und Verbände
In der Schweiz gibt es über 12‘500 gemeinnützige Stiftungen. Der Kanton Basel-Stadt weist die höchste Dichte an Stiftungen auf. Es gibt immer mehr Menschen, die stiften wollen. Aber auch die Anforderungen an die Gründung einer Stiftung steigen massiv. Damit der Stifterwille gut zum Ausdruck kommt, braucht es juristische inhaltliche und organisatorische Erfahrung im Führen von Stiftungen. In unserer Kanzlei ist nicht nur der Verein Stiftungsstadt BaselWird in einem neuen Fenster geöffnet domiziliert (Initiator des Basler Stiftungstags), sondern verschiedenartige grosse (Stiftung Angestellte SchweizWird in einem neuen Fenster geöffnet) und kleine (Stiftung Im OberstegWird in einem neuen Fenster geöffnet) Stiftungen. Neben dem notariellen Service ist es vor allem die inhaltliche Entwicklung und Umsetzung des Stifterwillens, die – übrigens wie bei der Errichtung eines Testaments – Weitblick, Vorstellungsvermögen und Kreativität erfordern.
Strafrecht
Umweltrecht
Vereinsrecht
Das Vereinsrecht ist in der Schweiz flexibel ausgestaltet und erlaubt es natürlichen und juristischen Personen sich zusammen zu schliessen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen. Vereinsrechtliche Fragen und auch Streitigkeiten treten relativ häufig auf. Etwa wenn Vereinsversammlungen an formellen juristischen Mängeln leiden, so dass diese leicht durch unzufriedene Mitglieder angreifbar werden. Eine ausgewiesene rechtliche Beratung und Unterstützung in vereinsrechtlichen Fragen kann Schaden verhindern helfen, so etwa
- die rechtliche Prüfung von Statuten
- die Unterstützung beim Vorbereiten von Mitgliederversammlungen
- die Prüfung vereinsinterner Verfahren (z.B. Ausschluss eines Mitgliedes) oder
- die Hilfe zur Erreichung der Steuerbefreiung Ihres Vereins
- Allgemeine Beratung
- Vertretung im Prozess
- Die besten Verträge sind diejenigen, die es zwar gibt, aber nie konsultiert werden. Das ist eine alte Weisheit.
- Gute Verträge beinhalten zwei Elemente: Das rechtlich Technische (fachlicher Teil) und das kreative Element. Da Verträge auf die Zukunft gerichtet sind, braucht es eine Vorstellung darüber, was in der Zukunft geschehen und welche Problemkreise akut werden könnten.
- Oft steht der Laie vor einem unüberwindbaren Berg. Der Anwalt kann die Probleme analysieren, in Teilbereiche strukturieren und so jedes einzelne Problem sachlich richtig angehen und in die entsprechende Form kleiden. Oder es geschieht das Gegenteil: Der Laie betrachtet den Sachverhalt als einfach, der sich aber bei genauem Hinsehen als komplex erweist.
- Eine gute Beratung hilft, Kosten zu sparen und gibt persönliche Sicherheit. Man hat unternommen, was möglich war. Wir begleiten Sie mit unserer Erfahrung.
- Im Einzelnen:
- Allgemeine Beratung
- Verfassen von Verträgen, insbesondere in den Gebieten Kauf-, Miet-, Arbeits-, Auftrags- und Werkvertragsrecht
- Aussergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, einschliesslich Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen
inklusive Gemeindefusionen.
- Beratung von öffentlichen Verwaltungen und Gemeinden
- Allgemeine Beratung über die Abläufe in der öffentlichen Verwaltung
- Vertretung bei Behörden